Die Idee der Genossenschaft geht in weiten Teilen auf das Jahr 1847 und den Sozialreformer Friedrich Wilhelm Raiffeisen zurück. Er ist Namensgeber der noch heute erfolgreichen Raiffeisenorganisation und rief den ersten wohltätigen Hilfsverein zur Unterstützung der notleidenden ländlichen Bevölkerung ins Leben.
Neben Darlehens- und Agrar- und Konsumgenossenschaften gründeten sich ab 1889 auch viele Wohnungsbaugenossenschaften, wie wir sie noch heute kennen – schon damals meist auch mit direkter oder indirekter Förderung durch die öffentliche Hand. Sie trugen maßgeblich zur Verbesserung der Wohnverhältnisse der Bevölkerung bei und sind heute oft und ganz zurecht Inbegriff für gutes, günstiges und sicheres Wohnen.
Unverändert sind die Prinzipien: Selbstverantwortung, Solidarität und Gleichheit der Mitglieder, die im Zusammenschluss durch gegenseitige Unterstützung ihre Ziele verfolgen. Die Genossenschaft nimmt damit eine Sonderstellung ein, die es unter regulären Marktbedingungen als einzige Unternehmensform schafft, wirtschaftliche und soziale Ziele gerecht zu vereinen.
Zwischenzeitlich etwas aus der Mode gekommen und als „Sozialismus“ belächelt, erleben besonders Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland eine Renaissance und sind führend bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Die Idee der Genossenschaft wurde am 30. November 2016 in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit von der UNESCO aufgenommen. Mehr >