Den rechtlichen Rahmen für eine Genossenschaft stellt das Genossenschaftsgesetz (GenG) und die Satzung der Genossenschaft.

Die Verwaltung erfolgt durch die Organe der Genossenschaft:

  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Mitgliederversammlung

Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand, dieser wiederum wird durch den Aufsichtsrat ständig kontrolliert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer ihrer Amtszeit gewählt.

Die Genossenschaft muss zwingend einem Prüfungsverband angehören.

unsere Stadt eG ist Mitglied im:
VdW Bayern
Verband bayerischer Wohungsunternehmen e.V.
Baugenossenschaften und -gesellschaften
Stollbergstraße 7
80539 München


 


Die Regierung von Oberbayern ist Aufsichtsbehörde des Verbandes.