Es gibt zwei Arten der Mitgliedschaft

WOHNEN

Für Mitglieder, die Interesse an einer Wohnung haben.

​Diese Art der Mitgliedschaft steht derzeit nur für Beschäftigte der Landeshauptstadt München offen. 

​Einen Antrag auf Mitgliedschaft können stellen:

  • Arbeitnehmer*innen
  • Beamtinnen und Beamte

die in einem ungekündigten Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der Landeshauptstadt München stehen.

​Dazu gehören auch

  • Beschäftigte der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München
  • Beschäftigte von Beteiligungsunternehmen, an denen die Landeshauptstadt München mindestens 50% im Eigentum hält.

​Darüber hinaus können Mitglieder werden:

  • Ruheständler*innen, die in ihrer aktiven Beschäftigungszeit zuletzt bei der Landeshauptstadt München oder einem der Eigenbetriebe oder Beteiligungsunternehmen (s.o.) tätig waren.


Eine Mitgliedschaft mit Wohnrecht ist derzeit nicht möglich für:

  • Auszubildende
  • Studierende
  • Anwärterinnen und Anwärter

FÖRDERN

Fördermitgliedschaft zur Unterstützung der Genossenschaft unsere Stadt eG bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Eine Möglichkeit zur sicheren Geldanlage in nachhaltige Projekte unter sozialer Verantwortung.

​Diese Art der Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen Personen und Institutionen offen.

Bei der Verwirklichung unserer Projekte freuen wir uns über die Unterstützung von kooperativen Fördermitgliedern.

​Sie können sich auf eine Vormerkliste setzen lassen.

​Es besteht die Möglichkeit, zwischen 1.500 und 2.500.000 Euro in Form von Anteilen zu zeichnen, für die wir eine faire Verzinsung bieten und einen Mindestzins garantieren.