Es gibt zwei Arten der Mitgliedschaft
WOHNEN
Für Mitglieder, die Interesse an einer Wohnung haben.
Diese Art der Mitgliedschaft steht derzeit nur für Beschäftigte der Landeshauptstadt München offen.
Einen Antrag auf Mitgliedschaft können stellen:
- Arbeitnehmer*innen
- Beamtinnen und Beamte
die in einem ungekündigten Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der Landeshauptstadt München stehen.
Dazu gehören auch
- Beschäftigte der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München
- Beschäftigte von Beteiligungsunternehmen, an denen die Landeshauptstadt München mindestens 50% im Eigentum hält.
Darüber hinaus können Mitglieder werden:
- Ruheständler*innen, die in ihrer aktiven Beschäftigungszeit zuletzt bei der Landeshauptstadt München oder einem der Eigenbetriebe oder Beteiligungsunternehmen (s.o.) tätig waren.
Eine Mitgliedschaft mit Wohnrecht ist derzeit nicht möglich für:
- Auszubildende
- Studierende
- Anwärterinnen und Anwärter
FÖRDERN
Fördermitgliedschaft zur Unterstützung der Genossenschaft unsere Stadt eG bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Eine Möglichkeit zur sicheren Geldanlage in nachhaltige Projekte unter sozialer Verantwortung.
Diese Art der Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen Personen und Institutionen offen.
Bei der Verwirklichung unserer Projekte freuen wir uns über die Unterstützung von kooperativen Fördermitgliedern.
Sie können sich auf eine Vormerkliste setzen lassen.
Es besteht die Möglichkeit, zwischen 1.500 und 2.500.000 Euro in Form von Anteilen zu zeichnen, für die wir eine faire Verzinsung bieten und einen Mindestzins garantieren.