Die Mitgliedschaft zu einer Baugenossenschaft hält in den allermeisten Fällen ein Leben lang. Trotzdem gibt es Gründe, eine Mitgliedschaft zu beenden. Dies sollten Sie sich jedoch gut überlegen.
Die Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit durch schriftliche Kündigung möglich. Die Mitgliedschaft endet dann zum 31.12. des Geschäftsjahres, in dem Sie ihre Kündigung bis spätestens 30.6. des laufenden Geschäftsjahres schriftlich abgegeben haben.
Bitte beachten Sie:
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft verlieren Sie sämtliche Mitgliederrechte. Insbesondere verlieren Sie Ihre Rangstelle für die Wohnungsvergabe. Eine Wiederaufnahme in der Genossenschaft ist nur über einen neuen Mitgliedschaftsantrag möglich und kann nicht garantiert werden.